Verteidigungssprays spielen in der heutigen Zeit mehr und mehr eine Rolle, denn bedingt durch die steigende Kriminalität, aber auch durch die vielen Hundehalter, die ihre Tiere nicht an der Leine führen, kommt es immer wieder zu Situationen, in denen man ein solches Spray gut gebrauchen kann. Dabei hat man die Wahl zwischen verschiedenen Varianten.
Die mit Abstand älteste Version eines Verteidigungssprays ist dabei das CS Gas, welches viele Menschen auch unter den Namen Reizgas oder Tränengas kennen. Es verursacht einen starken Tränenfluss, aber auch Nasenfluss, eine brennende Zunge und Übelkeit beim Angreifer, so dass man dann Zeit hat sich in Sicherheit zu bringen.
Nachteil ist hier allerdings, dass CS Gas nicht auf alle Menschen und auch nicht auf alle Menschen gleich wirkt, außerdem kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen und allergischen Reaktionen kommen. Eine Alternative ist das Pfefferspray, welches ebenfalls zu den Verteidigungssprays gehört.
Es enthält den Wirkstoff Caspaicin, welcher aus der Chili Pflanze gewonnen wird und bei Kontakt mit den Augen, der Haut und den Schleimhäuten brennende und stechende Schmerzen verursacht, die so stark sind, dass sie einen weiteren Angriff verhindern. Pfefferspray gibt es dabei in mehreren verschiedenen Ausführungen und Versionen, wie zum Beispiel als Sprühnebel, als flüssigen Strahl, als Gel oder auch als Schaum.
All diese Varianten haben dabei natürlich ihre ganz eigenen Vorteile und Nachteile, die man kennen und berücksichtigen muss, damit man das optimale Verteidigungsspray für sich findet, das in der Handhabung und auch ansonsten gut zu einem passt.
Verteidigungssprays fallen in Deutschland nur bedingt unter das Waffengesetz, sie müssen lediglich ein entsprechendes Zeichen tragen, dass sie als Mittel zur Hundeabwehr ausweißt.
Dies ist auch die einzige Anwendung, die vor dem Gesetz erlaubt ist, alles andere wäre eine Gratwanderung, bei der man sich im Vorfeld genau überlegen sollte, ob man diese rechtfertigen kann oder nicht, denn bei einer Anwendung gegen Menschen von privaten Personen würde dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, während im Polizeidienst und bei Sicherheitsdiensten Verteidigungssprays natürlich auch gegen den Menschen eingesetzt werden dürfen.