Eigentlich sollte das Pfefferspray, welches sich ein Anwalt zusammen mit seiner Lebensgefährtin zulegte, zum Schutz gegen Hundeangriffe dienen, bereits vor vier Jahren war der 56-jährige von aggressiven Kampfhunden attackiert worden. Der überaus plausible Anschaffungsgrund ging für den Rechtsverteidiger jedoch schwer nach hinten los: Nachdem seine Freundin der Polizei mitteilte dass der Anwalt im Besitz eines derartigen Sprays sei, rückte diese mit einem Durchsuchungsbefehl an, um seine Anwaltskanzlei auf den Kopf zu stellen.
Der Vorwurf: Verdacht auf illegalen Waffenbesitz. Lediglich, weil den Beamten die gesuchte Dose aus der Privatwohnung herbeischaffte, wurde eine Durchsuchung der Räumlichkeiten verhindert. Für den 56-jährigen Anwalt war die gesamte Aktion nahezu unbegreiflich, hatte er das Pfefferspray doch auf völlig legale Weise in einem Geschäft erworben. Ein fehlendes Prüfsiegel auf der Dose sei der triftige Grund für die angeordnete Hausdurchsuchung. Diesen Standpunkt vertritt die zuständige Staatsanwaltschaft auch heute noch, stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt jedoch ein.
Aus allen Wolken fiel der 56-jährige allerdings nun, als er in einer Supermarktkette zufällig ein ähnliches Pfefferspray, ebenfalls ohne benötigtes Prüfsiegel entdeckte. Einziger Unterschied: Das vergleichbare Produkt hat jetzt einen abgeänderten Text.
Die Rechtslage bei derartigen Verteidigungssprays ist in der Tat ein wenig verzwickt: Da es sich bei dem in der Supermarktkette erhältlichen Artikel um ein Tierabwehrspray handelt, ist dieses ohne Altersbeschränkung erhältlich, muss jedoch ausreichend als solches gekennzeichnet sein. Der Einsatz gegen menschliche Personen ist verboten, im Rahmen einer Notwehrhandlung sieht es unter Umständen anders aus.
Nach dem seiner Meinung nach völlig ungerechtfertigten Ermittlungsverfahren zeigte der Rechtsverteidiger die Supermarktkette nun, ebenfalls wegen Verstoß gegen das Waffengesetz bei der Staatsanwaltschaft an, wies jedoch zugleich darauf hin, dass er dort ein solches Produkt zu Beweiszwecken erworben hat, welches er unverzüglich herausgeben würde, „ohne den Einsatz einer SEK-Truppe erforderlich machen zu müssen…“
Weiterlesen