Eigentlich sollte das Pfefferspray, welches sich ein Anwalt zusammen mit seiner Lebensgefährtin zulegte, zum Schutz gegen Hundeangriffe dienen, bereits vor vier Jahren war der 56-jährige von aggressiven Kampfhunden attackiert worden. Der überaus plausible Anschaffungsgrund ging für den Rechtsverteidiger jedoch schwer nach hinten los: Nachdem seine Freundin der Polizei mitteilte dass der Anwalt im Besitz eines derartigen Sprays sei, rückte diese mit einem Durchsuchungsbefehl an, um seine Anwaltskanzlei auf den Kopf zu stellen.
Der Vorwurf: Verdacht auf illegalen Waffenbesitz. Lediglich, weil den Beamten die gesuchte Dose aus der Privatwohnung herbeischaffte, wurde eine Durchsuchung der Räumlichkeiten verhindert. Für den 56-jährigen Anwalt war die gesamte Aktion nahezu unbegreiflich, hatte er das Pfefferspray doch auf völlig legale Weise in einem Geschäft erworben. Ein fehlendes Prüfsiegel auf der Dose sei der triftige Grund für die angeordnete Hausdurchsuchung. Diesen Standpunkt vertritt die zuständige Staatsanwaltschaft auch heute noch, stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt jedoch ein.
Aus allen Wolken fiel der 56-jährige allerdings nun, als er in einer Supermarktkette zufällig ein ähnliches Pfefferspray, ebenfalls ohne benötigtes Prüfsiegel entdeckte. Einziger Unterschied: Das vergleichbare Produkt hat jetzt einen abgeänderten Text.
Die Rechtslage bei derartigen Verteidigungssprays ist in der Tat ein wenig verzwickt: Da es sich bei dem in der Supermarktkette erhältlichen Artikel um ein Tierabwehrspray handelt, ist dieses ohne Altersbeschränkung erhältlich, muss jedoch ausreichend als solches gekennzeichnet sein. Der Einsatz gegen menschliche Personen ist verboten, im Rahmen einer Notwehrhandlung sieht es unter Umständen anders aus.
Nach dem seiner Meinung nach völlig ungerechtfertigten Ermittlungsverfahren zeigte der Rechtsverteidiger die Supermarktkette nun, ebenfalls wegen Verstoß gegen das Waffengesetz bei der Staatsanwaltschaft an, wies jedoch zugleich darauf hin, dass er dort ein solches Produkt zu Beweiszwecken erworben hat, welches er unverzüglich herausgeben würde, „ohne den Einsatz einer SEK-Truppe erforderlich machen zu müssen…“
WeiterlesenWer als Österreicher mit dem Gedanken spielt ein Pfefferspray zu kaufen, muss sich keine Sorgen machen ob die Dose auch ausreichend als Anti-Hund Spray (oder ähnlich) beschriftet ist. In Österreich fällt nämlich, so wie in Deutschland das CS Gas, das Abwehrspray mit Pfeffergeschmack in Austria unter das Waffengesetz und ist käuflich zu erwerben mit Personalausweis wenn man 18 Jahre alt ist. Der Ratgeber Blog Pfefferspray-Österreich.com beschäftigt sich ausschließlich mit diesem Materie und gibt nützliche Tipps zum Pfefferspraykauf in Österreich. Ständig aktualisierte Infos zu Pfefferspray auf Twitter hier.
WeiterlesenÜbergriffe von Pöblern in der S-Bahn sind in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen und einige dieser Vorfälle endeten sogar tödlich. Vor geraumer Zeit kam auch der 40 Jahre alte Carsten H. in eine solche Situation, als er noch nach Mitternacht in der Straßenbahn in Dresden unterwegs war.
Er befand sich auf dem Weg zu einem Treffen mit Freunden und war alleine in der Linie 2 unterwegs, als auf einmal mehrere Jugendliche mit in die Bahn stiegen. Zwei davon waren jungte Mädchen, die sich ihm gegenüber setzten und versuchten einen Streit anzufangen, indem sie ihn mehrfach verbal provozierten. Nach einiger Zeit kamen auch noch deren Freunde dazu, die Carsten H. beleidigten, ihm immer wieder auf den Kopf tippten und dann sogar begannen ihm ins Gesicht zu spucken. Voller Angst griff der Mann in seine Tasche und holte sein Pfefferspray heraus, mit dem er sich gegen einen der Spucker zur Wehr setzte.
Daraufhin ergriffen die Jugendlichen an der nächsten Haltestelle die Flucht und Carsten H. informierte über sein Handy die Polizei, um den Übergriff dort zu melden. Die Beamten waren allerdings weniger an dem Übergriff durch die Jugendlichen interessiert, sondern vielmehr an dem Pfefferspray Einsatz, für den Carsten H. wenig später auch vor Gericht gestellt wurde, als Zeugen traten die Pöbler aus der Bahn auf, gegen die es keine Konsequenzen gab.
Nun soll der Mann einen Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro bezahlen, gegen den sein Anwalt allerdings Wiederspruch einlegen wird, da dieser der Meinung ist, dass sein Mandant eindeutig in Notwehr gehandelt hat und daher auch nicht zur Verantwortung gezogen werden darf.
WeiterlesenMit einem Verteidigungsspray richtig umzugehen ist natürlich das A und O, wenn man damit auch wirklich sicher sein möchte. Ungeübte Menschen sollten sich daher auch auf jeden Fall die Zeit nehmen erst einmal den Umgang mit einem solchen Spray zu lernen, sich mit der Handhabung vertraut zu machen und etwas zu üben.
Zu diesem Zweck kann man durchaus auch ein Übungsspray verwenden, das keine Wirkstoffe enthält, damit man bei den Übungen keine Risiken eingehen muss. Die besten Ergebnisse erzielt man mit Verteidigungssprays, egal ob es sich dabei um ein CS Gas oder ein Pfefferspray handelt, immer dann, wenn man ins Gesicht des Angreifers zielt und dort auch einen Treffer landen kann.
Besonders empfindlich sind jeweils die Augen und die Schleimhäute der Nase, hier sollte man versuchen einen Treffer zu landen und auch am Mund kann man sehr gute Reizungen erzielen. Pfefferspray reizt außerdem auch die Haut im Allgemeinen, so dass man an allen Stellen, die man treffen kann, Schmerzen verursacht, allerdings reichen Reizungen an den Händen oder eben nur der Haut meistens nicht aus, um einen Angreifer wirklich unfähig zu machen seine Attacke fortzusetzen, hier ist es also auf jeden Fall auch besser, sich an das Gesicht des Angreifers zu halten, damit man sicher sein kann ihn abzuhalten.
Bei Hunden und anderen Tieren sollte man immer am besten auf die Schnauze zielen, in der Regel bekommen die Augen dann auch einen guten Anteil des Reizstoffes ab, so dass man auf jeden Fall den gewünschten Effekt erreicht. Was man sich natürlich immer vor Augen halten muss ist der Umstand, dass man unter Stress wahrscheinlich mehr Probleme mit der Handhabung eines Verteidigungssprays hat, als wenn man keinen solchen hat und nur zu Übung damit hantiert.
Außerdem sind bewegliche Ziele natürlich auch schwerer zu treffen als ein still stehendes, weshalb man vor einer wirklich ernsten Situation auch dies auf jeden Fall einmal versucht haben sollte, um das Spray so gefahrlos wie nur möglich verwenden zu können.
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