Wer erst einmal ein Pfefferspray oder ein CS Reizgas sein Eigen nennt, sollte sich auch einmal Gedanken über die richtige Aufbewahrung machen. Vor allem im Auto kann ein achtlos hingeworfenes Abwehrspray sich schnell zu einem Bumerang entwickeln.
Nicht nur das es dann im Ernstfall nicht zu erreichen ist, oder noch schlimmer das man nicht einmal mehr weiß wo man es denn hingelegt hat, ist es wichtig das man nicht vergisst das es sich um eine gewöhnliche Sprühdose handelt die wie ein Haarspray oder ein Deo ständig unter Druck steht und vor einer Überhitzung zu schützen ist.
Vor allem im Sommer kann der Innenraum eine für das Spray gefährliche Temperatur überschreiten. Deshalb beim verlassen des Wagens das Reizstoff-Spray niemals in die pralle Sonne legen und sich überlegen ob man es nicht besser vielleicht mitnimmt.
WeiterlesenÜbergriffe von Pöblern in der S-Bahn sind in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen und einige dieser Vorfälle endeten sogar tödlich. Vor geraumer Zeit kam auch der 40 Jahre alte Carsten H. in eine solche Situation, als er noch nach Mitternacht in der Straßenbahn in Dresden unterwegs war.
Er befand sich auf dem Weg zu einem Treffen mit Freunden und war alleine in der Linie 2 unterwegs, als auf einmal mehrere Jugendliche mit in die Bahn stiegen. Zwei davon waren jungte Mädchen, die sich ihm gegenüber setzten und versuchten einen Streit anzufangen, indem sie ihn mehrfach verbal provozierten. Nach einiger Zeit kamen auch noch deren Freunde dazu, die Carsten H. beleidigten, ihm immer wieder auf den Kopf tippten und dann sogar begannen ihm ins Gesicht zu spucken. Voller Angst griff der Mann in seine Tasche und holte sein Pfefferspray heraus, mit dem er sich gegen einen der Spucker zur Wehr setzte.
Daraufhin ergriffen die Jugendlichen an der nächsten Haltestelle die Flucht und Carsten H. informierte über sein Handy die Polizei, um den Übergriff dort zu melden. Die Beamten waren allerdings weniger an dem Übergriff durch die Jugendlichen interessiert, sondern vielmehr an dem Pfefferspray Einsatz, für den Carsten H. wenig später auch vor Gericht gestellt wurde, als Zeugen traten die Pöbler aus der Bahn auf, gegen die es keine Konsequenzen gab.
Nun soll der Mann einen Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro bezahlen, gegen den sein Anwalt allerdings Wiederspruch einlegen wird, da dieser der Meinung ist, dass sein Mandant eindeutig in Notwehr gehandelt hat und daher auch nicht zur Verantwortung gezogen werden darf.
WeiterlesenEine neue Möglichkeit Wertgegenstände vor Diebstahl zu schützen ist die sogenannte künstliche DNA, eine künstliche DNA, die man auf sein Eigentum aufbringen kann. Diese Markierung ist fast nicht zu entfernen, so dass man sicher sein kann, dass die Dinge, wenn sie gestohlen werden, von der Polizei sofort dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden können.
Das Ganze funktioniert von der Analyse her wie mit einer menschlichen DNA, so dass das Ganze sehr sicher ist. Wichtig ist dabei, dass man seine besonderen Markierungsmerkmale in einer Datenbank registrieren lässt. Ist dies geschehen und es kommt zu einem Diebstahl, dann kann die Polizei mit einem speziellen Lesegerät die Daten an der Ware auslesen und mit der Datenbank abgleichen, um den Besitzer zu finden.
Zudem ist es so, dass die Markierung Täter vor vorneherein abschreckt und sie eher davon absehen, sich an diesen Waren zu vergreifen, wenn zum Beispiel Geschäfte darauf hinweisen, dass entsprechende Markierungen vorhanden sind.
In anderen Ländern hat sich diese künstliche DNA bereits bewährt, so dass man bereits deutlich erkennen konnte, dass ein positiver Effekt vorhanden ist. Außerdem laufen inzwischen auch Testprojekte in Bremen und Bremerhaven, die diese Erkenntnisse noch untermauern werden. Die entsprechenden Sets und das Zubehör kann man sich ganz einfach bestellen und dann direkt mit den Markierungen beginnen.
WeiterlesenWo man es kaufen kann.
Verteidigungssprays kann man an verschiedenen Stellen kaufen, allerdings sollte man sich im Vorfeld ein wenig informieren und vergleichen, denn natürlich gibt es einige Unterschiede, zwischen den verschiedenen Anbietern, sowohl was die Preise angeht, als auch im Hinblick auf das Know How, das natürlich eine wichtige Rolle spielt, wenn man ein bestimmtes Spray sucht und eine gute Beratung braucht.
Zum einen bieten verschiedene Abwehrshops diese Sprays an, wobei die Auswahl sehr verschieden ist. Finden kann man derartige Shops in vielen größeren Städten, wobei man hier natürlich den Vorteil einer persönlichen Beratung hat, die in einigen Situationen durchaus eine Hilfe sein kann. Ansonsten findet man auch im Internet zahlreiche sehr gute Online Shops, in denen man CS Reizgas und Abwehrspray in verschiedenen Varianten bestellen kann.
TIPP >> Bei Pfefferspray-Versand.de kaufen wir meistens unsere Sprühgeräte. Der Versand bietet eine sehr große Auswahl, günstige Preise und schnelle Lieferung.
Hier sollte man aber darauf achten, dass zu den einzelnen Produkten auch eine Beschreibung vorhanden ist, die neben den Eckdaten des Sprays auch die Menge des Inhalts, die Dosierung des Wirkstoffs und die Reichweite enthalten sollte.
Zudem kann es sinnvoll sein darauf zu achten, dass ein Shop auch entsprechendes Zubehör bereit stellen kann, zu dem zum Beispiel verschiedene Holster und auch Erste Hilfe Sprays gehören, mit denen man die Wirkung wieder aufheben kann, wenn es zu einer Eigenreizung kommen sollte.
Wichtiges Merkmal bei guten Online Shops die Verteidigungssprays anbieten ist, dass sie Randinformationen liefern, über die Wirkung und auch die Gefahren oder Nebenwirkungen der Sprays hinweisen.
Außerdem dürfen dort natürlich nur solche Sprays angeboten werden, die legal sind, Da andere Verteidigungsspray Produkte unter das Waffengesetz fallen können und man sich somit strafbar machen kann, wenn man ein solches besitzt.
WeiterlesenMit einem Verteidigungsspray richtig umzugehen ist natürlich das A und O, wenn man damit auch wirklich sicher sein möchte. Ungeübte Menschen sollten sich daher auch auf jeden Fall die Zeit nehmen erst einmal den Umgang mit einem solchen Spray zu lernen, sich mit der Handhabung vertraut zu machen und etwas zu üben.
Zu diesem Zweck kann man durchaus auch ein Übungsspray verwenden, das keine Wirkstoffe enthält, damit man bei den Übungen keine Risiken eingehen muss. Die besten Ergebnisse erzielt man mit Verteidigungssprays, egal ob es sich dabei um ein CS Gas oder ein Pfefferspray handelt, immer dann, wenn man ins Gesicht des Angreifers zielt und dort auch einen Treffer landen kann.
Besonders empfindlich sind jeweils die Augen und die Schleimhäute der Nase, hier sollte man versuchen einen Treffer zu landen und auch am Mund kann man sehr gute Reizungen erzielen. Pfefferspray reizt außerdem auch die Haut im Allgemeinen, so dass man an allen Stellen, die man treffen kann, Schmerzen verursacht, allerdings reichen Reizungen an den Händen oder eben nur der Haut meistens nicht aus, um einen Angreifer wirklich unfähig zu machen seine Attacke fortzusetzen, hier ist es also auf jeden Fall auch besser, sich an das Gesicht des Angreifers zu halten, damit man sicher sein kann ihn abzuhalten.
Bei Hunden und anderen Tieren sollte man immer am besten auf die Schnauze zielen, in der Regel bekommen die Augen dann auch einen guten Anteil des Reizstoffes ab, so dass man auf jeden Fall den gewünschten Effekt erreicht. Was man sich natürlich immer vor Augen halten muss ist der Umstand, dass man unter Stress wahrscheinlich mehr Probleme mit der Handhabung eines Verteidigungssprays hat, als wenn man keinen solchen hat und nur zu Übung damit hantiert.
Außerdem sind bewegliche Ziele natürlich auch schwerer zu treffen als ein still stehendes, weshalb man vor einer wirklich ernsten Situation auch dies auf jeden Fall einmal versucht haben sollte, um das Spray so gefahrlos wie nur möglich verwenden zu können.
WeiterlesenFließende Grenzen bei der Notwehr
Dass es bei der Notwehr teilweise fließende Grenzen gibt musste vor kurzem das Gericht in München feststellen, welches den Fall des Kurt G. verhandeln musste.
In diesem Fall war der Mann eines Abends mit Freunden auf einer Feier gewesen und hatte hier auch tief ins Glas geschaut. Auf dem Weg nach hause waren er und ein Freund auf eine Gruppe Jugendlicher gestoßen, die ebenfalls schon einiges getrunken hatten und auf der Suche nach Streit waren.
Prompt ging der Anführer dieser Gruppe auf den Freund von Kurt los und schlug diesen nieder. Danach wendete er sich auch gegen den größeren und schwereren Kurt und versuchte diesen ebenfalls zu schubsen. Dieser griff kurzerhand in seine Tasche und holt ein Messer hervor, dass er seinem Angreifer direkt in den Hals stieß.
Gerettet werden konnte der Jugendliche nur durch eine sofortige Notoperation, der Täter Kurt G. ging derweil nach hause, legte Messer und Baseballschläger für den Fall eines Angriffes bereit und meldete den Vorfall nicht der Polizei. Dennoch sagte er zu Beginn der Verhandlung bei Gericht, er fühle sich als Opfer und nicht etwa als Täter.
Eine Auffassung, die das Gericht nicht teilte, Kurt wurde zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteil, mit verschiedenen Begründungen. Zum einen entschied der Richter, dass ein Messerstich für einen Schubser überzogen war. Außerdem hätte er in die Arme und Beine stechen können, hatte aber stattdessen gezielt auf den Hals gestochen und dabei auch noch das Messer so gehalten, dass der Jugendliche nicht in der Lage war die Situation zu erkennen und sich zu verteidigen.
Nicht zuletzt war für das Strafmaß auch entscheidend, dass er im Anschluss nach hause ging und sich wappnete, anstatt Hilfe für den Jungen zu rufen oder die Polizei anzurufen und dort alles zu melden. Somit lag hier zwar eine Notwehrsituation vor, es wurde aber laut Gericht nicht im Rahmen dessen gehandelt, was zu rechtfertigen gewesen wäre, entsprechend wurde auch als versuchter Totschlag geurteilt.
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